Die Schulpflegschaft


 

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten aller nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler in den Klassenpflegschaftssitumgen die Elternvertreter und ihre Stellvertreter.

Die Klassenpflegschaft entsendet die gewählten Eltern in die Schulpflegschaft. In diesem Plenum sitzen Eltern und die Schulleitung zusammen und beraten über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

In der Elternpflegschaft werden auch die Elternvertreterinnen und -vertreter für die Schulkonferenz gewählt und es wird über die Teilnahme interessierter Eltern an den Fachkonferenzen entschieden. Außerdem entsendet die Schulpflegschaft einen Elternvertreter in die Ordnungsmaßnahmenkonferenz.

Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftsvorsitzende haben in Konfliktsituationen darüber hinaus die Aufgabe, zwischen Eltern und Lehrern sowie auch zwischen Lehrern und Schülern zu vermitteln.

     

 Schlupflegschaftsvorsitzender:  

Herr Plum

 

     

stellvertretende Schulpflegschaftsvorstzende:

Frau Reuter

 

Um die Interessen der Eltern optimal vertreten zu können, brauchen wir Vorschläge, Ideen, Kritik und Informationen - wir freuen uns auf daher auf den Kontakt mit Ihnen!