Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.
Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die Schulkonferenz entscheidet (natürlich im Rahmen der geltenden Vorschriften)
- über das Schulprogramm
- über Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- über den Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- über die Festlegung der beweglichen Ferientage
- über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
- über die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Einführung von Lernmitteln
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten auf Zeugnissen
- Erlass einer Schulordnung,
und einiges mehr, das im Schulgesetzes des Landes NRW festgelegt ist!
Die Schulkonferenz findet unter der Leitung des Schulleiters Herrn Roßmüller statt.
Die 18 Mitglieder der Schulkonferenz unserer Schule sind zu gleichen Teilen Eltern, Lehrer und Schüler.
Die Lehrervertreter der Schulkonferenz werden von der Lehrerkonferenz, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft
und die Schülervertreter vom Schülerrat gewählt.
Alle Wahlen gelten für ein Jahr.