Die Schülervertretung



Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

Die Schülerinnen und Schüler wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertretungen.

Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule. Er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Oberstufenjahrgänge sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.

Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. 

Der Schülerrat kann im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Versammlung aller Schülerinnen und Schüler (Schülerversammlung) einberufen.

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. 

     

Schülersprecher:

   
     

stellvertretender Schülersprecher:

   
           
 

 

 

Verbindungslehrerin:

 

 
   

Verbindungslehrer:

 

 
    Klassensprecherinnen und -sprecher aus dem "Haus der Kinder"  
   

 

 

Klassensprecherinnen und -sprecher aus dem "Haus der Jugendlichen"

 
   

 

 

Kursprecherinnen und -sprecher aus dem "Haus der jungen Erwachsenen"

 
 
   

 

 

die gesamte Schülervertretung