Fragen & Antworten 


 

  • Welche Abschlüsse können an der Gesamtschule erreicht werden?

Der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 und -zumeist- nach Klasse 10),
der Realschulabschluss,
die Fachhochschulreife und
das Abitur

Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)

Am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach den Bedingungen der Hauptschule versetzt.

Sie erwerben gleichzeitig den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie folgende Leistungsbedingungen erfüllen:

• mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern

• höchstens zwei mangelhafte Leistungen,

davon nur eine in Deutsch oder Mathematik

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)

• mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern

• höchstens zwei mangelhafte Leistungen,

davon nur eine in Deutsch, Mathematik, Lernbereich Arbeitslehre und
Lernbereich Naturwissenschaften (Fächer Chemie und Physik)

mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife (FOR)

• Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Jahrgang 10

• ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen

• befriedigende Leistungen in den Grundkursen

• ausreichende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches

• zweimal befriedigende Leistungen, im Übrigen ausreichende Leistungen in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern (wie z.B. Kunst, Musik, Religion, Sport, GL, Physik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)

mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

• Teilnahme an drei Erweiterungskursen im Jahrgang 10

• befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen

• gute Leistung in dem Grundkurs

• befriedigende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches

• befriedigende Leistungen in nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern

 

  • Werden die Abschlüsse überall anerkannt?

Die Kultusministerkonferenz hat 1982 in einer Rahmenvereinbarung festgelegt: Die an Gesamtschulen erworbenen Abschlüsse werden in allen Bundesländern anerkannt.

 

  • Sind die Abschlüsse der Gesamtschulen aber nicht weniger Wert als die im dreigliedrigen Schulsystem erworbenen?

Die Gesamtschule ist eine Leistungsschule. Es stimmt nicht, dass ein gemeinsamer Unterricht unterschiedlich begabter Schüler Leistung ausschließt. Ein Leistungsvergleich in den mathematisch-naturwisschenschaftlichen Fächern in einer Studie zeigt, dass Schüler aus Gesamtschulsystemen besser abschnitten als Schüler aus Ländern mit selektierenden Systemen. Auch auf dem Lehrstellenmarkt zeigt sich, dass Gesamtschüler die gleichen Chancen haben wie ihre Mitstreiter.

 

  • Arbeiten leistungsstarke Schüler nicht besser unter sich am Gymnasium?

Erstaunlicher Weise lernen Schüler in gemischten Gruppen besser als in ausgelesenen. Die PISA-Sieger sind jedenfalls ausnahmslos Länder mit Gesamtschulsystemen. Leistungsstärkere Schüler würden nur dann am Gymnasium besser lernen als an einer Gesamtschule, wenn sich das Lerntempo an der Gesamtschule jeweils am Durchschnitt oder gar am langsamsten Schüler orientieren würde. Das ist nicht der Fall. Sowohl durch das System der Leistungskurse als auch durch Maßnahmen der Binnendifferenzierung arbeiten leistungsstarke Schüler an Gesamtschulen genau so gut wie am Gymnasium.

 

  • Werden die Schüler an der Gesamtschule nicht ständig umsortiert? Da kann es doch keine Klassenbindung mehr geben.

Richtig ist, dass Schüler in dem einen oder anderen Fach im Verlauf der Jahre einen Kurs wechseln. Das ist gewollt, um die Wiederholung eines ganzen Jahres oder sogar eine Abschulung auf Grund fehlender Leistungen zu vermeiden. Andererseits gibt es eine ganze Reihe von Fördermaßnahmen, bevor ein Kind einen Kurs wechselt.

Der Klassenzusammenhalt bleibt aber auch dann noch gewährleistet, denn in einer ganzen Reihe von Fächern gibt es vor Klassenstufe 9 keine Leistungsdifferenzierung.

Im Übrigen bleibt – anders als beim Sitzenbleiben im dreigliedrigen Schulsystem – der Klassenzusammenhalt durchgängig von 5 bis 10 erhalten. Meist begleitet der Tutor (Klassenlehrer) die Kinder durch die gesamte Sekundarstufe.

 

  • Sind Gesamtschulen nicht immer sehr große Schulen?

Die Schüler werden in den Klassen 5 bis 7 am Teilstandort Höngen ("Haus der Kinder")  und in den Klassen 8 - 13 am Teilstandort Gangelt in zwei Gebäuden ("Haus der Jugendlichen" und "Haus der jungen Erwachsenen") unterrichtet. Somit bleibt die Gesamtzahl der Schüler an jedem Standort immer sehr überschaubar. 

 

  • An der Gesamtschule kommen nur durchsetzungsstarke Kinder durch.

Das ist ein Vorurteil. Natürlich können an der Gesamtschule nicht alle Kinder das Abitur erwerben, und es "setzen sich am Ende die Kinder durch", die mit der nötigen Begabung und dem erforderlichen Fleiß die Aufgaben bewältigen. Richtig ist allerdings: Auch an den Gesamtschulen wird den Schülern und Schülerinnen nichts geschenkt.

Wenn damit aber "Ellenbogenverhalten" gemeint ist, dann ist das falsch. Gerade das soziale Lernen spielt in Gesamtschulen eine besonders große Rolle, und da geht es auch um sozialen Ausgleich.

 

  • Erfährt mein Kind auch ausreichende Förderung an der Gesamtschule?

Die Förderung, die ein Kind an einer Schule erhalten kann, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  1. Struktur und Schülerschaft der Schule,
  2. Ausstattung der Schule mit Lehrerstunden
  3. und – ganz entscheidend – von der pädagogischen Kompetenz des Lehrers oder der Lehrerin. Mit ihr – oder mit ihm – steht und fällt der Erfolg des Unternehmens Schule.

Deshalb ist es nie verkehrt, vor Ihrer Entscheidung in der Schule vorzusprechen und die Lehrer kennen zu lernen, denen Sie ihre Kinder für Jahre anvertrauen. Wir wissen: An den Gesamtschulen arbeiten sehr viele hoch qualifizierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen.

Die Gesamtschule existiert schon seit vielen Jahren. Das pädagogische Konzept sowie die Lerninhalte sind vorgegeben.  Insofern wird das Kind das gleiche Niveau erreichen, wie ein Kind das an einer seit mehreren Jahren existierenden  Gesamtschule beschult wird.

 

  • Ist das Abitur einer Gesamtschule gleichwertig einem Gymnasium?

Diese Frage wird immer wieder gestellt und die Gleichheit der Abschlüsse angezweifelt. Spätestens durch die Einführung des Zentralabiturs hat sich gezeigt, dass dieser Zweifel so nicht stimmt. Die Ergebnisse der Abiturprüfungen der Gesamtschulen im Kreis Heinsberg waren im Schnitt gleich dem der Gymnasien. So hängen auch die Zugänge zu zulassungsbeschränkten  Studiengängen an den Hochschulen nicht von den besuchten Schulformen ab, sondern im wesentlichen von der erreichten Abiturdurchschnittsnote.

 

  • Was bedeutet "Inklusion" für die neu errichtete Gesamtschule?

Der Aufbau eines "inklusiven" Schulsystems wird im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" gefordert. Mit diesem Abkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, also das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich fällt in der innerstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik in die Hoheit der Länder und betrifft alle Schulformen von der Grundschule, den Hauptschulen bis zu den Gymnasien sowie die Sekundarschule und auch die Gesamtschule.

Derzeit wird im Landtag und den Ministerien darüber beraten, wie diese UN-Konvention national umgesetzt werden kann. Inwieweit und wann die gesetzliche Verpflichtung in der Gesamtschule Gangelt Selfkant umgesetzt wird kann zur Zeit nicht gesagt werden.