Alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen der Schule müssen drei Mal in der Schulwoche in der Schule einen Selbsttest durchführen.

Des Tests finden montags, mittwochs und freitags in der 1. Stunde statt.

Ohne den Test oder den entsprechenden Nachweis darf die Schule nicht besucht werden. 

Informationen des Landes dazu finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet-06-01

Als Testnachweis gilt der Schülerausweis. Schüler*innen über 16 Jahre können auf Nachfrage hin eine Testbescheinigung erhalten.