Bei der Rückkehr in die Schule müssen die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung („Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn keine Symptome mehr hat.“) abgeben.

Bei volljährigen Schülern*innen kann in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.

Sie dazu auch die Ausführungen des Gesundheitsamtes Heinsberg