Hygieneplan der Gesamtschule

Gangelt-Selfkant

Stand: 12.08.2021

Allgemeines

  • Es gilt eine generelle Mund-Nasen-Maskenpflicht (medizinisch / FFP-2 bzw. N/KN 95) innerhalb des Schulgebäudes (Ausnahmen s.u.). Im Außenbereich der Schule entfällt diese. Diese gilt sowohl für Schüler*innen und Lehrer*innen als auch Besucher*innen.
  • Alle Schüler*innen werden zweimal (Montag und Mittwoch) zu Schulbeginn in der Schule getestet. Die Testpflicht entfällt bei den Schüler*innen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen (digital oder durch den "gelben Impfpass"!). Ebenfalls entfällt die Testpflicht bei "vollständig Genesenen". Dies ist ebenfalls nachzuweisen. Ohne die aufgeführten Merkmale darf eine/ein Schüler*in nicht am Unterricht teilnehmen!
  • Symptomatisch kranke Personen dürfen das Schulgelände nicht betreten. Treten bei Schüler*innen während des Schulbesuchs Krankheitszeichen auf, werden Betroffene isoliert und von der Schulleitung nach Hause geschickt.
  • Bei Bewegungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Das gekennzeichnete „Einbahnstraßensystem“ in den entsprechenden Bereichen ist zu nutzen.
  • Hände müssen regelmäßig gewaschen oder desinfiziert werden. Dafür stehen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Es ist auf die Nies-/Hustenetikette zu achten.
  • Desinfektionsspender sind im Gebäude an ausgewiesenen Punkten bereitgestellt.
  • Alle Toiletten sind geöffnet und werden täglich gereinigt, die Seifen- und Handtuchvorräte werden aufgefüllt. Die Türen zu den Toilettenvorräumen stehen offen, um Kontaktflächen zu vermeiden.

Vor dem Unterricht

Die Fachlehrkraft...

  • ... holt die Lerngruppe am zugewiesenen Bereich ab und führt diese in den entsprechenden Fach- bzw. Klassenraum.
  • ... sorgt dafür, dass Seife und Papierhandtücher vorhanden sind (Ersatz in der Hausmeisterloge). Falls dies nicht sein sollte, ist der Hausmeister zu benachrichtigen.
  • ... protokolliert die Sitzordnung und bewahrt diese auf zur Verfolgung etwaiger Infektionsketten auf. Diese werden am gleichen Tag im Sekretariat hinterlegt.
  • ... durch die Nutzung fest zugewiesener Räume und Lerngruppen sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Eine Reinigung schülernaher Kontaktflächen sollte beim Wechsel von Räumen erfolgen (z.B. mit haushaltsüblichen Einmaltüchern).

Während des Unterrichts

  • Auch während des Unterrichts gilt eine generelle Maskenpflicht. Über pädagogische Ausnahmesituationen hierzu entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Ohne Maske ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten!
  • Gerade bei warmem Wetter ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zum Trinken zu geben. Das Trinken erfolgt nach Erlaubnis durch die Lehrkraft, die darauf achtet, dass andere Schutzmaßnahmen die Maske ersetzen z.B. durch Herstellen des Mindestabstands von mind. 1,5 m.
  • Zum Schutz vor Virusübertragung über Aerosole müssen Unterrichtsräume gut durchlüftet werden (alle 20 Minuten). Lehrkräfte achten auf regelmäßige und angemessene Lüftung z.B. durch geöffnete Fenster und Türen (nähere Hinweise zur Lüftung finden Sie unter unserer FAQ-Liste!).
  • Die ministeriellen Vorgaben für einzelne Fächer (z.B. Sport und Musik) sind zu beachten.

In den Pausen

  • Die Schülerinnen und Schüler bleiben auf den Schulhofbereichen, die ihnen durch die Schulleitung bzw. den Kolleg*innen zugewiesen worden sind. Diese sind in der Abt. II zusätzlich durch Markierungen gekennzeichnet.
  • Das Abnehmen der Masken ist in den Pausen auf dem Außengelände der Schule erlaubt. Dabei ist auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten.