Die Teilnahme am eingerichteten Distanzunterricht im Moodle-Kurs ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Es gilt Anwesenheitspflicht während des Distanzunterricht im Moodle-Kurs:

In den im Stundenplan angegebenen digitalen Präsenzzeiten muss jede Schüler*in sich im Moodle-Kurs des Faches auf Moodle einloggen.

Für die übrigen Unterrichtsstunden des Faches reicht es für die Erfüllung der Anwesenheitspflicht aus, sich am jeweiligen Tag einmal im Kurs anzumelden.

Diese Einlog-Daten dienen als Anwesenheitsnachweis. Fehlen wegen Krankheit o.ä. muss schriftlich entschuldigt werden, sonst werden die Stunden als unentschuldigte Fehlstunden gewertet.

Wer aus technischen oder anderen Gründen grundsätzlich nicht am Distanzunterricht teilnehmen kann oder will, erfüllt die Anwesenheitspflicht, indem die gesendeten Aufgaben bearbeitet und regelmäßig zurückgesendet werden.

 

Siehe auch: https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/rechtliche-grundlagen