Nach den Empfehlungen des Gesundheitsamtes Heinsberg für Schulen:
Personen mit akuten Symptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen, bis sie 24 Stunden symptomfrei sind.
Bitte entnehmen Sie die Vorgaben aus den aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamtes HS (Stand: 03.02.2022):
Bei der Rückkehr in die Schule müssen die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung („Ich versichere, dass meine Tochter/meine Sohn keine Symptome mehr hat.“) abgeben.
Bei volljährigen Schülern*innen kann in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.