Nach den Empfehlungen des Gesundheitsamtes Heinsberg für Schulen:

Personen mit akuten Symptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen, bis sie 24 Stunden symptomfrei sind.

Bitte entnehmen Sie die Vorgaben aus den aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamtes HS (Stand: 03.02.2022):

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z?p_p_id=CookiePortlet&p_p_lifecycle=1&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_CookiePortlet_javax.portlet.action=%2Fcookies%2Fsaveall&p_auth=PQJUM1e5

Bei der Rückkehr in die Schule müssen die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung („Ich versichere, dass meine Tochter/meine Sohn keine Symptome mehr hat.“) abgeben.

Bei volljährigen Schülern*innen kann in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.